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Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Demenz: Zwischen rechtlicher Pflicht und pflegefachlicher Verantwortung

Ein Plädoyer für Alternativen und gelebte Würde in der Pflege

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Demenz

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Demenz: Zwischen rechtlicher Pflicht und pflegefachlicher Verantwortung

Ein Plädoyer für Alternativen und gelebte Würde in der Pflege

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) wie Fixiergurte, Bettgitter oder festgestellte Rollstühle gehören noch immer zum Pflegealltag – insbesondere bei Menschen mit Demenz. Doch wann sind sie tatsächlich rechtlich erlaubt? Und wichtiger noch: wann sind sie fachlich überhaupt notwendig? 

Rechtlicher Rahmen: FEM nur als äußerstes Mittel 

Gemäß § 1906 BGB sind FEM nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: sie erfordern die gerichtliche Genehmigung oder eine rechtswirksame Einwilligung desder Betreuerin. Auch im stationären Bereich darf keine Maßnahme durchgeführt werden, wenn eine mildere Alternative möglich ist. 

Die Anwendung ohne rechtliche Grundlage kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Entsprechend sind Pflegeteams gefordert, Alternativen aktiv zu prüfen und zu dokumentieren. 


Infokasten: Rechtliche Grundlagen zu FEM 

  • § 1906 BGB (bis 2023), nun § 1831 BGB n.F.: Fixierungen, Bettgitter, Gurtsysteme oder festgestellte Rollstühle sind nur erlaubt, wenn sie zur Abwendung erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung erforderlich sind.
  • Genehmigungspflicht: Maßnahme darf nur mit richterlicher Genehmigung oder Einwilligung des rechtlichen Vertreters erfolgen.
  • Verhältnismäßigkeit: Es müssen zuvor alle zumutbaren, weniger eingreifenden Alternativen geprüft worden sein.
  • Dokumentationspflicht: Alle Überlegungen, Entscheidungen und Maßnahmen sind schriftlich festzuhalten.
  • Notfälle: Sofortmaßnahmen sind ausnahmsweise zulässig, müssen aber nachträglich genehmigt werden. 

Quelle: BGB, Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 02.12.2011 – 2 BvR 882/09) 


Fachpflege zwischen Verantwortung und Alternativen 

Pflegekräfte sind in ihrer täglichen Praxis gefordert, sowohl rechtliche Vorgaben als auch menschliche Bedürfnisse in Einklang zu bringen. FEM können kurzfristig Sicherheit suggerieren – langfristig aber zu emotionaler Isolation, Unruhe und Vertrauensverlust führen. 

Umso wichtiger ist es, fachlich gestützte Alternativen zu etablieren, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit vereinbaren. 

Die Pflegedecke von siNpress® – textile Alternative zur Fixierung 

Die Pflegedecke von siNpress® ist eine innovative und rechtssichere Alternative zu fixierenden Gurtsystemen. Sie dient dem sanften Rückhalt in der Nacht und ermöglicht Bewegungsfreiheit im geschützten Rahmen. 

Vorteile auf einen Blick: 

  • Keine mechanische Fixierung – stattdessen textile Geborgenheit
  • Schnell anwendbar – keine komplexe Technik erforderlich
  • Flammhemmend, atmungsaktiv
  • Erhalt der Menschenwürde – Bewegungsfreiheit ohne Freiheitsentzug
  • Einsatzgebiete: Demenzstationen, Einrichtungen mit erhöhtem Sturzrisiko, forensische Pflege 

Weitere Informationen unter: www.sinpress.de/pflegedecke-menue

Fazit: Freiheit ist kein Risiko, sondern ein Menschenrecht 

Pflege ist immer auch eine Frage der Haltung. Wer Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt, erkennt: FEM sind nicht nur ein rechtliches Thema – sie sind eine ethische Grenze. Es ist an uns, diese Grenze nicht gedankenlos zu überschreiten. 

Sicherheit durch Beziehung – das ist der Weg zu einer Pflege, die schützt, ohne zu beschränken.


Über den Autor

Aktuelles vom siNpress®-Team.

8.6.2025