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Stand: 15.3.2023                                                                        ► Druckversion siNpress® AGB

Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der siNpress® GmbH (als Verkäufer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Preise

siNpress® hält sich 30 Tage ab Angebotsdatum (soweit nicht anders vereinbart) an die in Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise inklusive normaler Verpackung gelten ab Lager Hamburg  zuzüglich Fracht.

Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsverzögerungen, die siNpress® nicht beeinflussen kann, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der siNpress® eintreten, hat siNpress® auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen siNpress®, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch zu erfüllenden Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verschuldet siNpress® eine Lieferverzögerung, stehen dem Käufer max. 0,5 % pro Woche, max. jedoch 5 % Verzugsentschädigung auf den vereinbarten Verkaufspreis zu. Ansprüche darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen. siNpress® ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit dem Verlassen der Ware des siNpress®-Lagers an den Käufer über. Falls der Versand ohne Verschulden von siNpress® unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Gewährleistung

siNpress® gewährleistet, dass die Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Nichtoriginalteile verwendet, so entfällt die Gewährleistung. Mängel sind spätestens eine Woche nach Liefereingang anzuzeigen. Mängel, die nach sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass ein Produkt nicht der zugesagten Ausführung entspricht, behält sich siNpress® folgende Schritte vor:

  1. Das schadhafte Teil muss zur Reparatur an siNpress® geschickt werden.
  2. Der Käufer hält das schadhafte Teil bereit, so dass es durch Personal von siNpress® repariert werden kann. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann siNpress® diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der siNpress® zu bezahlen sind. Eine Haftung für normale Nutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem direkten Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich Gewährleistungen für das Produkt und schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus. Dieses gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen und Mängelfolgeschäden, die an den Käufer von Dritten herangetragen werden.  

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der siNpress® aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, wird siNpress® die folgende Sicherheit gewährt: Die Ware bleibt Eigentum der siNpress®. Nach Verarbeitung oder Umbildung entsteht ein (Mit-) Eigentum der siNpress® an dem neu geschaffenen Produkt. Bei Weiterveräußerung tritt der Verkäufer seine Kaufpreisansprüche gegen den Erwerber an siNpress® ab, soweit noch Forderungen von siNpress® bestehen.

Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die siNpress®-Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. siNpress® ist berechtigt, trotz vielleicht anders lautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn siNpress®über den Zahlbetrag verfügen kann und nicht, wenn z.B. ein Scheck eingeht. Überfällige Zahlungen werden mit 14 % verzinst. Zahlungen haben rechnungsbezogen zu erfolgen; d.h. strittige Lieferungen und Rechnungen können nicht mit vorhergehenden oder nachfolgenden Rechnungen oder Gegenrechnungen verrechnet werden.

Konstruktionsänderungen

siNpress® behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen durchzuführen. An bestehenden Produkten werden derartige Änderungen jedoch nicht mehr vorgenommen.

Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Hamburg ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche unmittelbar und mittelbar siNpress® betreffen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle Beziehungen zwischen der siNpress® und ihren Kunden. Das internationale Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht aufgehoben.